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Erstellung eines Energieausweises:Bei jedem Neubau, Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes muss ab Jänner 2008 ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser gibt über den Energiebedarf pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche und Jahr (kWh/m²a) Auskunft. Die Wohnbauförderung aller Bundesländer, die Bauordnung verlangt einen Energieausweis bei jeder Baueingabe. Auch Mieter von Wohnungen oder Gebäuden können einen Energieausweis verlangen, da von der thermischen Qualität des Mietobjektes die Miete abhängig ist. Grundlage dieser Berechnung ist die Europanorm EN 832 - wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden sowie die ÖNORM B 8110 - Wärmeschutz im Hochbau. Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt auf der Basis der standortbezogenen Klima- und Wetterdaten sowie der Kennwerte der Bauteile und des Gebäudes. Mit Hilfe eines speziell entwickelten Berechnungsprogramms wird der Energieausweis über die Gebäudehülle erstellt und ist Grundlage für die Bewertung des Gebäudes. Beispiele für die grafische Darstellung der Ergebnisse eines Energieausweises zu einem geplanten Passivhauses finden rechts im Bild. Für die Zertifizierung der Energiekennzahl muss eine Messung der Luftdichtheit (Blower-Door-Test) durchgeführt werden. - siehe dazu FAQ: Was ist ein Blower-Door-Test. |
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Arch. Prof. Dipl.-Ing. Josef Király - Sonnenhaus- Passivhaus - Niedrigenergiehaus - 6073 Sistrans - Tirol - Österreich - Tel: 0043 512 378 122 - E-mail:
arch@kiraly.at |
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